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   OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01   

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https://dejure.org/2002,6854
OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01 (https://dejure.org/2002,6854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.10.2002 - 20 U 140/01 (https://dejure.org/2002,6854)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 20 U 140/01 (https://dejure.org/2002,6854)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine krankheitsbedingte oder alkoholbedingte Störung der Aufnahmefähigkeit oder Reaktionsfähigkeit; Anforderungen an die relative und absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers; Einschätzung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 811
  • NZV 2003, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01
    In ständiger Rechtsprechung wird diese Bestimmung bei Unfällen im Straßenverkehr dahin verstanden, daß der Ausschlußgrund nicht eine völlige Bewußtlosigkeit voraussetzt, sondern bereits dann vorliegt, wenn ein Verunfallter infolge Alkoholgenusses nicht mehr verkehrstüchtig war (BGH, Urt. v.30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Urt. v.24.02.1988 - IVa ZR 193/86 - VerR 1988, 733).

    In Fällen, in denen eine alkoholbedingte Verkehrsuntüchtigkeit festgestellt wird, spricht der Beweis des ersten Anscheins für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verkehrsuntüchtigkeit und Unfallgeschehen (BGH, Urt. v. 30.10.1985, aaO.).

  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01
    In ständiger Rechtsprechung wird diese Bestimmung bei Unfällen im Straßenverkehr dahin verstanden, daß der Ausschlußgrund nicht eine völlige Bewußtlosigkeit voraussetzt, sondern bereits dann vorliegt, wenn ein Verunfallter infolge Alkoholgenusses nicht mehr verkehrstüchtig war (BGH, Urt. v.30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Urt. v.24.02.1988 - IVa ZR 193/86 - VerR 1988, 733).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01
    Ob das der Fall ist, ist individuell und fallbezogen festzustellen (BGH, Urt. v.10.10.1990 - IV ZR 231/89 - NJW-RR 1991, 147).
  • OLG Hamm, 20.07.1984 - 20 U 311/82
    Auszug aus OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01
    Aus verkehrsmedizinischer Sicht ist davon auszugehen, daß Fußgänger zwar bei einer BAK von 2 "? Situationen in weniger gefährlichen Verkehrsräumen noch meistern können, daß jedoch ein Fußgänger, der eine Straße überqueren will und dabei den Fahrzeugverkehr einkalkulieren muß, auch bei einer unter 2 "? liegenden BAK überfordert sein kann; das beruht auf alkoholbedingten Fehlsteuerungen im Hirnstamm und auf einer Fehlinnervation der Augenmuskeln, die unscharfe Bilder verursachen und erhebliche Entfernungsverschätzungen zur Folge haben, insbesondere, wenn die Entfernungen aufgrund von herannahenden Lichtern beurteilt werden müssen (Senat, Urteil vom 20.07.1984 - 20 U 311/82 - VersR 1985, 257).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 20 U 107/12

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei alkoholbedingter

    Liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, kann der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auch dann gezogen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration noch unter dem Grenzwert lag (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 811; OLG Braunschweig, VersR 1997, 1343; Knappmann, a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.03.2007 - 5 W 117/06

    Auch Fußgänger können bei starker Alkoholisierung ihren privaten

    Bei Fußgängern hat sich ein entsprechender fester Grenzwert nicht in gleicher Weise etabliert, allerdings gilt auch hier, dass bei Werten, die annähernd 2, 0 Promille; erreichen, ebenfalls ohne weiteres von einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung und (im Wege des Anscheinsbeweises) von einer Ursächlichkeit zwischen Trunkenheit und Unfall auszugehen ist (vgl. insoweit schon BGH VersR 1957, 509; OLG Köln VersR 1983, 1153; OLG Hamm VersR 1990, 514; OLG Braunschweig r+s 1998, 482; OLG Hamm r+s 2003, 167 u.v.a.m.).
  • OLG Hamm, 20.09.2017 - 20 U 122/17

    Unfallversicherung: Unfall durch Bewusstseinstörung (Alkohol)

    Die absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers wird deshalb erst bei erheblich höheren Blutalkoholwerten von 2 Promille und darüber angenommen (Prölss/Martin/Knappmann, VVG 29. Aufl. 2015, Ziffer 5 AUB, Rn. 14; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 2002 - 20 U 140/01 -, ZfSch 2003, 195, Rn. 48; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2005 - 5 W 111/05 -, VersR 2006, 265, Rn. 2: 2,67 Promille).

    Liegt der BAK-Wert darunter, so lässt sich der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung erst ziehen, wenn durch das Fehlverhalten des Verletzten belegt ist, dass dieser den Anforderungen der konkreten Gefahrensituation nicht mehr gewachsen war (OLG Celle, Urteil vom 12. März 2009 - 8 U 177/08 -, VersR 2009, 462, Rn. 46; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2006 - 5 U 633/05 -, ZfSch 2006, 338, Rn. 26, juris; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 2002 - 20 U 140/01 -, ZfSch 2003, 195, Rn. 51).

  • OLG Hamm, 03.03.2023 - 7 U 100/22

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines betrunken schlafend auf der Straße

    Wo die BAK für sich allein für die Annahme der Bewusstseinsstörung nicht ausreicht, können auch sonstige Tatsachen, insbesondere Ausfallerscheinungen bei dem Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr für die Bewusstseinsstörung sprechen ( vgl. OLG Frankfurt, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 20 U 140/01 -, juris ).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 87/15

    Private Unfallversicherung: Verkehrsunfall eines alkoholisierten Fußgängers

    Vielmehr ist die absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers erst bei erheblich höheren Blutalkoholwerten anzunehmen (BGH NJW-RR 1991, S. 147 f. [BGH 10.10.1990 - IV ZR 231/89] ; OLG Hamm OLGR 2003, S. 17 ff.).
  • LG Münster, 29.06.2017 - 115 O 187/16

    Mitursächlichkeit des Zustands einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung eines

    Liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, kann der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung auch dann gezogen werden, wenn die Blutalkoholkonzentration noch unter dem Grenzwert lag (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.10.2002, 20 U 140/01, juris).
  • LG Kassel, 17.03.2006 - 4 O 597/05

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bzgl. einer Zahlungsklage auf

    Vielmehr ist die absolute Verkehrsuntüchtigkeit eines Fußgängers erst bei erheblich höheren Blutalkoholwerten anzunehmen (BGH NJW-RR 1991, S. 147 f. [BGH 10.10.1990 - IV ZR 231/89] ; OLG Hamm OLGR 2003, S. 17 ff.).
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